Was strafbar ist, was nicht
Darf man einen Klima-Kleber mit Wasser überschütten?


Darf man einen Klima-Kleber mit Wasser überschütten? B.Z. fragte nach bei einem Rechtsanwalt.

„Nein“, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. „Grundsätzlich darf man sich gegen rechtswidrige Übergriffe wehren und auch – wenn erforderlich – robust Hand anlegen, um den Übergriff abzuwehren (§§ 32, 34 StGB), z. B. Blockierer auf den Bürgersteig ziehen.
Beleidigen oder mit Wasser übergießen ist aber nicht erlaubt, da sich das nicht gegen den Übergriff richtet, sondern nur die Blockierer als Person.

Mache ich mich strafbar, wenn ich Klima-Kleber vom Autodach oder vom Auto ziehe?

Grauzone. Grundsätzlich dürfen Sie eine Blockade -mit dem mildesten Mittel- beseitigen, also auch jemanden vom Autodach zerren.

https://www.bz-berlin.de/berlin/darf-man-einen-klima-kleber-mit-wasser-ueberschuetten?dicbo=v4-MI2wOUm-1078425718&cid=kooperation.home.outbrain.desktop.BZ.ff.bild

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